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Was sind Bahnanlagen
Bahnanlagen werden in Deutschland nach § 2 Absatz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) unter dem Begriff Betriebsanlagen einer Eisenbahn (Eisenbahnbetriebsanlagen) gefasst.
In § 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind sie für Eisenbahnen des Bundes näher definiert als: „alle Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen einer Eisenbahn, die zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind. Es gibt Bahnanlagen der Bahnhöfe, der freien Strecke und sonstige Bahnanlagen. Fahrzeuge gehören nicht zu den Bahnanlagen.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnanlage)